Einsendeschluss für Stellungnahmen
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der Einsendeschluss für Stellungnahmen zum neuen Netzentwicklungsplan ist der 13.12.2015!
Veröffentlichung der Stellungnahmen
Im Rahmen der Konsultation vom 30. Oktober bis zum 13. Dezember 2015 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zu den ersten Entwürfen des Netzentwicklungsplans Strom 2025 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2025 Stellung zu beziehen. Alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske eingegebenen sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, werden hier sukzessive veröffentlicht. Die Veröffentlichung postalisch eingesandter Stellungnahmen ist leider nicht möglich. Vor der Veröffentlichung werden die Stellungnahmen geprüft und Beiträge von Privatpersonen anonymisiert. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass nach Erklärung des Einverständnisses bis zur Veröffentlichung ein gewisser Bearbeitungszeitraum benötigt wird. Damit alle Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung vorliegt, möglichst schnell publiziert werden können, wird bei Serienbriefen nur der erste Brief veröffentlicht und um eine Liste der weiteren Absender ergänzt. Weiterführende Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier.
Was passiert mit den Stellungnahmen?
Alle rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen werden durch die Übertragungsnetzbetreiber in einem mehrwöchigen Prozess dokumentiert, ausgewertet und bearbeitet. Mehrfache Einsendungen des gleichen Beitrags von einer Person werden als eine Stellungnahme berücksichtigt. Die Stellungnahmen werden nicht individuell bestätigt oder beantwortet, sondern angemessen in den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP oder des O-NEP eingearbeitet. Dazu werden die Übertragungsnetzbetreiber am Anfang eines jeden Kapitels des NEP und des O-NEP darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP und den O-NEP eingeflossen sind.
(Quelle: http://www.netzentwicklungsplan.de/stellungnahmen-2015)